7500 Euro Schadenersatz für Podolski
Urteil: Ein Händler für Sport- und Fanartikel hatte mit Fotos des Fußballers geworben.
Düsseldorf. 7500 Euro Entschädigung muss ein Düsseldorfer Sport- und Fanartikelhändlerin dem Fußball-Nationalspieler Lukas Podolski zahlen. Die Händlerin hatte auf seiner Internetseite mit Fotos des Nationalspielers geworben. Mit der gestrigen Verurteilung zu 7500Euro Schadenersatz blieb das Gericht unter der Forderung des Fußballers, der von dem Einzelhändler ursprünglich 12500Euro verlangt hatte.
Laut Gericht war die Reklame mit Fotos von Lukas Podolski teilweise unzulässig, an anderen Stellen aber erlaubt. So hatte die Händlerin auf ihrer Internetseite mit einem Foto für den Verkauf von Trikots der Fußball-Nationalmannschaft für die Europameisterschaft 2008 geworben. Dies sei dem Einzelhändler von Podolskis Vertragspartner Adidas gestattet gewesen, sagte der Richter. Adidas hatte die Fotos zur Verfügung gestellt und die Internetseite freigegeben.
Zahlen muss die Sportartikelhändlerin dagegen, weil er auf seiner Homepage zusammen mit einem Salat-Hersteller Trikots der Nationalmannschaft verlost hatte und für sein Gewinnspiel mit einem Foto des Spielers geworben hatte. Das Gericht befand, dass es sich hierbei um Imagewerbung handele, die unzulässig gewesen sei. Das Landgericht Düsseldorf hatte die Händlerin in erster Instanz zur Zahlung von 10000 die Frau Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt.