Acht Jahre Haft für Kita-Geiselnehmer - Opfer zufrieden
Köln (dpa) - Der Geiselnehmer aus einer Kölner Kindertagesstätte ist am Montag zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Bei der Tat war zwar niemand zu Tode gekommen, das Landgericht Köln hielt dem 47-jährigen Angeklagten jedoch ein „ganz erhebliches Maß an Brutalität und Gewalt“ vor.
Er habe seinem Opfer, dem als Geisel genommenen Leiter der Kita, bewusst Schmerzen zugefügt. „Da könnte man auf den Gedanken kommen, das Folter zu nennen“, sagte der Vorsitzende Richter Harald Helmes. Der Leiter der Kita sagte der dpa anschließend, er sei mit dem Urteil zufrieden.
Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht sein Geständnis, seine Entschuldigung und die von ihm empfundene Ausweglosigkeit. Er habe offenbar an einer Depression gelitten. Allerdings stufte das Gericht den Angeklagten als voll schuldfähig ein. Die Staatsanwaltschaft hatte achteinhalb Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung hatte lediglich um ein „gerechtes Urteil“ gebeten.
In dem Prozess hatte der Leiter der Kita geschildert, wie der Angeklagte am Morgen des 5. April in der Einrichtung aufgetaucht war und zunächst vorgegeben hatte, seine Kinder anmelden zu wollen. Im Büro des Leiters zog er dann ein Messer. Es kam zu einem Handgemenge, bei dem der Täter seinem Opfer in den Rücken und in den Oberschenkel stach. Die Kinder konnten von den Erzieherinnen in Sicherheit gebracht werden.
Der Täter forderte von der Polizei drei Millionen Euro und einen Fluchtwagen. Er fesselte sein Opfer und verletzte es mehrfach mit einer Schere. Nach zehn Stunden beendete die Polizei das Drama, wobei der Angeklagte durch einen Schuss verletzt wurde. Das Gericht nahm die Polizei am Montag gegen den Vorwurf in Schutz, zu spät eingegriffen zu haben. Die Zermürbungstaktik der Behörden sei durchaus nicht ohne Erfolgsaussichten gewesen.
Der Angeklagte hatte seiner Familie mit dem erpressten Geld ein schöneres Leben bieten wollen. Der Migrant aus der Türkei hatte in Deutschland nie Fuß gefasst. Aufgrund seiner Arbeitslosigkeit und Geldnot geriet er in eine immer stärkere Isolation. Diese Darstellung bewertete das Gericht als glaubwürdig. Seine Tat sei aber von ihm „in Ansätzen geplant und vorbereitet“ und dann über zehn Stunden zielgerichtet ausgeführt worden. „Klug und vernünftig war sie allerdings nicht“, sagte Richter Helmes. „Sie war zum Scheitern verurteilt.“