Das Gericht war überzeugt, dass die Angeklagten zu fünft in die Wohnung von Hans Werner L. an der Drießendorfer Straße eingedrungen waren, indem sie den Rentner überwältigten und mit einem Klebeband fesselten. Sie wollten Schmuck und Antiquitäten erbeuten. Er erstickte qualvoll, weil ihm ein Stück Stoff so tief in den Rachen geschoben wurde, dass er keine Luft mehr bekam.
Das Gericht ist damit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft geblieben, die dreimal lebenslänglich wegen Mordes gefordert hatte.