Landgericht Rentnermord: Staatsanwaltschaft fordert dreimal lebenslänglich
Die Staatsanwaltschaft Krefeld hat am Dienstagvormittag im sogenannten Rentner-Mord-Fall dreimal lebenslänglich wegen Mordes gefordert.
Krefeld. Die Staatsanwaltschaft Krefeld hat am Dienstagvormittag im Prozess gegen fünf Angeklagte im sogenannten Rentner-Mord-Fall dreimal lebenslänglich wegen Mordes, einmal 14 Jahre wegen Mordes und einmal fünf Jahre wegen Raub in Mittäterschaft gefordert.
Die Angeklagten werden beschuldigt, den 79-jährigen Hans Werner L. aus Krefeld ermordet zu haben. Die Angeklagten sollen am 26. Oktober 2016 in die Wohnung von L. an der Drießendorfer Straße eingedrungen sein, den Rentner überwältigt und mit Klebeband gefesselt haben. Mit einem Knebel im Mund sollen sie ihn ins Bad gesperrt haben, wo der Mann qualvoll erstickte, während die Angeklagten die Wohnung nach Wertvollem durchsuchten. Aufgrund ihrer Kokain-, Alkohol- und Spielsucht haben die Angeklagten jeden Monat zusätzlich zu den Lebenshaltungskosen 3500 Euro benötigt. red