Krefeld Rentnermord: Mittäterin gab entscheidende Hinweise
Ein Polizist sagt im Prozess am Krefelder Landgericht über Festnahme und Vernehmung von Iwona G. aus.
Krefeld. Die sprichwörtliche Schlinge um Iwona G. hatte sich schon bedrohlich zugezogen, als sie in Düsseldorf festgenommen wurde. Auf der Fahrt von der Landeshauptstadt nach Krefeld sagte ihr das auch ein Polizist. So schilderte es der Vernehmungsbeamte am Montag vor dem Landgericht im Prozess um den Mord an Hans Werner L. (79) aus Krefeld.
„Sie hatte auf dem Weg schon angedeutet, dass sie etwas sagen will.“ Das habe sie bei der mehrstündigen Vernehmung dann auch getan. Vor allem zwei heutige Mitangeklagte belastete sie schwer. Die beiden Brüder Przemyslaw und Mariusz F. hatten die Ermittler da noch nicht auf dem Schirm. Erst durch G.s Aussage kamen sie ihnen auf die Spur. Außerdem nannte sie als dritten Namen Jerzy S. aus Solingen. Den kannten die Ermittler jedoch schon. Denn sie hatten seine DNA am Tatort entdeckt und eine Übereinstimmung in der Datenbank gefunden.
Iwona G. habe geschildert, dass sie nur für die Türöffnung zuständig gewesen sei. Dazu habe sie an dem Mehrfamilienhaus geklingelt, in welchem das Opfer wohnte. Nachdem die Tür geöffnet wurde, sei sie einige Treppenstufen hinauf gegangen und dann wieder herausgekommen und abgehauen. In der Wohnung will sie nie gewesen sein. Das Brüderpaar habe sie im Vorfeld bedroht, damit sie mitmache. Außerdem sollen sie ihr gesagt haben, dass dort Polen wohnen, die den Männern noch Geld schulden. Auch nach der Tat hätten sich die Brüder bei ihr gemeldet. „Wörtlich sollen sie gesagt haben: ‚Wenn du irgendwas sagst, dann machen wir dich und deine Familie weg’“, so der Ermittler.
Da waren bereits Fahndungsplakate von der Polizei herausgebracht worden, die offenbar auch bei den Angeklagten kursierten. Während der Vernehmung hatten die Polizisten der Zeugin auch von der Kronzeugenregelung erzählt. Die sieht vor, dass eine zu erwartende Strafe gemildert werden kann, wenn jemand entscheidende Hinweise auf Mittäter in einem Ermittlungsverfahren gibt. Eine Entscheidung, ob das auch für Iwona G. gelte, hätten aber weder er, noch der Leiter der Mordkommission, noch der zuständige Staatsanwalt zur damaligen Zeit gefällt, so der Vernehmungsbeamte.
Er war beim gestrigen Verhandlungstag der einzige Zeuge. Weiter geht es am kommenden Freitag (Saal 167, 9 Uhr). Die Angeklagten sollen zu fünft am 26. Oktober 2016 in die Wohnung von L. an der Drießendorfer Straße eingedrungen sein, den Rentner überwältigt und mit Klebeband gefesselt haben. Mit einem Knebel im Mund sollen sie ihn ins Bad gesperrt haben, wo der Mann qualvoll erstickte, während die Angeklagten die Wohnung nach Wertvollem durchsuchten.