Rentnermord in Krefeld: Klinik statt Gefängnis für Angeklagten?
Einer der fünf Angeklagten soll laut eines Gutachters drogensüchtig sein.
Krefeld. Alkohol und Drogen sollen im Leben der fünf Angeklagten im Prozess um den Mord an dem 79-jährigen Hans Werner L. aus Krefeld eine große Rolle gespielt haben. Ob diese Rolle so groß war, dass die vier Männer sowie eine Frau im Alter von 27 bis 53 Jahren deswegen zumindest teilweise schuldunfähig waren, hat gestern ein psychiatrischer Gutachter erläutert. Danach sind Mariusz F. aus Bochum, Jerzy S. aus Solingen und Iwona G. aus Krefeld nicht vermindert schuldfähig gewesen.
Bei F. führte der Mediziner aus, dass er zwar in der Nacht zuvor Alkohol und Drogen zu sich genommen habe, aber bei der Tat keine Ausfallerscheinungen beschrieben habe. Er habe vielmehr auch Randgeschehen bemerkt und später wiedergeben können. „Er ist voll verantwortlich.“ Einziger Unterschied bei F.: Im Gegensatz zu den zwei untersuchten Mitangeklagten kommt bei ihm wegen seiner Drogensucht eine Unterbringung in einer geschlossenen Entziehungsanstalt in Betracht. Die Therapie dauere im Durchschnitt zwei Jahre. Für gewöhnlich findet sie vor Vollzug einer Freiheitsstrafe statt. Beim nächsten Termin soll für weitere Angeklagte das Gutachten ausgeführt werden.
Laut Anklage sollen die Angeklagten zu fünft in die Wohnung des Rentners an der Drießendorfer Straße eingedrungen sein, indem sie ihn überwältigten und mit dem Klebeband fesselten. Er erstickte, weil ihm ein Stück Stoff so tief in den Rachen geschoben wurde, sodass er keine Luft mehr bekam. Das Verfahren läuft seit dem 18. Juli und wird voraussichtlich erst 2018 beendet.