Der Mann soll sich nach Angaben eines Gerichtssprechers in mehr als 60 Fällen jahrelang an dem Mädchen vergangen haben, das beim ersten Mal acht Jahre alt gewesen sei. Der Mann habe die Taten bestritten.
Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und dies mit einem Mangel an Beweisen begründet. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Mann achteinhalb Jahre Haft gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der verurteilte Mann ist auf freiem Fuß, da nach Ansicht des Gerichts keine Fluchtgefahr besteht.