Adelstitel-Streit: EuGH sieht kein Recht auf Namensänderung

Luxemburg (dpa) - Im Streit um die früheren Adelstitel „Graf“ und „Freiherr“ hat ein Deutscher vor dem Europäischen Gerichtshof eine Schlappe erlitten.

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Die Luxemburger Richter entschieden, dass deutsche Behörden nicht verpflichtet sind, Namensbestandteile nachträglich anzuerkennen, die den Anschein einer adeligen Herkunft erwecken.

Der EuGH hatte sich mit der Frage wegen eines laufenden Verfahrens in Karlsruhe beschäftigt. Dort verlangt ein Deutscher mit dem Namen Nabiel Peter Bogendorff von Wolffersdorff vom Standesamt, dass sein Name in Peter Mark Emanuel Graf von Wolffersdorff Freiherr von Bogendorff geändert wird.

In Großbritannien war ihm die Namensänderung zuvor gelungen. Möglich war dies, weil der 53-Jährige neben der deutschen auch die britische Staatsangehörigkeit besitzt und die Begriffe „Graf“ und „Freiherr“ im Vereinigten Königreich keine hoheitlich verliehenen Adelstitel sind.

Die Entscheidung des EuGH war mit Spannung erwartet worden, weil der Generalanwalt des Gerichtshofs in seinem Gutachten die Position des deutschen Klägers gestärkt hatte. Er wertete die Weigerung der deutschen Behörden, den Namen zu ändern, als Verstoß gegen das Verbot der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit. Zudem verwies er darauf, dass Bogendorff von Wolffersdorff wegen der Namensabweichung in seinen deutschen und britischen Ausweispapieren schwerwiegende Nachteile habe.

In der mündlichen Verhandlung hatte Bogendorff von Wolffersdorff gesagt, er habe wiederholt mehrere Stunden auf Polizeiwachen verbringen müssen, weil deutsche Behörden die Echtheit und die Gültigkeit seines britischen Reisepasses überprüft hätten.

Zudem hatte das Oberlandesgericht Dresden die Änderung des Namens von Bogendorff von Wolffersdorffs Tochter erlaubt. Sie heißt Larissa Xenia Gräfin von Wolffersdorff Freiin von Bogendorff und damit nun anders mit Nachnamen als ihr Vater.

Die Richter urteilten nun jedoch etwas anders. Sie räumten zwar ein, dass durch die Haltung des Standesamts die Freizügigkeit des Klägers beschränkt werde. Gleichzeitig machten sie aber deutlich, dass deutsche Behörden es prinzipiell verhindern dürfen, dass Menschen den Anschein einer adeligen Herkunft erwecken. Damit könne der Grundsatz der Gleichheit aller Bürger gewahrt werden.

In Deutschland wurde der Adel mit der 1919 beschlossenen Verfassung der Weimarer Republik abgeschafft. Adelsbezeichnungen können lediglich unter bestimmten Voraussetzungen als Familiennamen überdauern. Sie gelten nicht mehr als Adelstitel.

Im Fall von Bogendorff von Wolffersdorff muss nun das Amtsgericht in Karlsruhe auf Grundlage des Luxemburger Richterspruches eine Entscheidung treffen. Nur ein schwacher Trost für den Kläger dürfte sein, dass der EuGH seinen Wunsch auf Änderung des Vornamens als rechtmäßig bezeichnet. Diesen hatte er in Großbritannien von „Nabiel Peter“ in „Peter Mark Emanuel“ ändern lassen.