Umso größer ist nun der Schrecken.
Im vorigen Jahr erreichte die Mittäterin, dass sie aus dem Gefängnis entlassen wurde und nun in einem Kloster leben darf. Nun will auch ihr Ex-Ehemann freikommen. Das Grauen seiner Taten in den 1990er Jahren ist damit wieder allgegenwärtig. Doch das muss eine zivilisierte Gesellschaft aushalten.
Strafe soll resozialisieren, auch wenn noch so große Zweifel bestehen, dass ein Monster therapierbar ist. Deshalb darf Dutroux seine Freilassung beantragen. Den Angehörigen seiner Opfer aber ist zu wünschen, dass die Richter diesem Antrag noch lange nicht entsprechen.