Amok-Lauf: Angeklagter voll schuldfähig

Drei Menschen in Anwaltskanzleien getötet. Gutachter sagte am Donnerstag aus.

Foto: Judith Michaelis

Düsseldorf. Bislang schwieg Yanqing T. in dem Prozess um den Tod von drei Menschen vor dem Düsseldorfer Landgericht. Am 28. Februar soll der 48-Jährige in Düsseldorf und Erkrath zwei Rechtsanwälte und eine Anwaltsgehilfin getötet haben. Am Donnerstag kam einer der wenigen Menschen zu Wort, mit denen der Koch über die Tat gesprochen hat.

Der psychologische Gutachter erklärte danach, dass er den Angeklagten für voll schuldfähig hält. Dem Psychologen hatte Yanqing T. erzählt, dass er völlig verzweifelt gewesen sei: „Mein Konto war gepfändet. Ich hatte einen Schufa-Eintrag. Die Trennung von meiner Frau. Mein Leben ist kaputt.“ Er habe sich an dem Tag „bewusstlos gefühlt“ und einen Tunnelblick gehabt. Morgens um neun Uhr brachte er zunächst die Tochter zur Schule, bevor er eine blutige Spur von Düsseldorf über Erkrath bis nach Kleve zog, wo er festgenommen wurde.

Mit den zwei Pistolen und dem Messer habe er Rechtsanwältin Ulrike F. angeblich nur einschüchtern wollen. Yanqing T. fühlte sich von der 58-Jährigen betrogen. Nach seiner Aussage habe er ihr insgesamt 1500 Euro Bargeld gegeben, ohne dass Ulrike F. sich für ihn eingesetzt habe. Da allerdings endeten die Aussagen, zum Tatgeschehen selbst wollte der Angeklagte dem Gutachter nichts mehr sagen.

Vielmehr hat der Angeklagte inzwischen eine 200 Seiten lange Erklärung geschrieben. Nach dem Gespräch hatte der Experte aber den Eindruck, „dass es keine Anhaltspunkte für eine verminderte Schuldfähigkeit gibt“. Außerdem sagte am Donnerstag die Rechtsanwaltsgehilfin aus, die Yanqing T. in der Düsseldorfer Kanzlei die Tür geöffnet hatte.

Die 31-Jährige hatte sich hinter der Tür versteckt, als der Koch ihre beiden Kollegen attackierte. Vor Aufregung habe sie zunächst die Notrufnummer der Feuerwehr gewählt, dann sei sie durchs Treppenhaus geflüchtet: „Ich habe den ersten Streifenwagen angehalten, den ich finden konnte.“ Die Frau leidet noch erheblich unter den Folgen der Tat und kann nur stundenweise arbeiten.