„Ich würde so gerne alles ungeschehen machen.“ Er habe sich von seinem Nachbarn in der Kleingartenkolonie bedroht gefühlt, den 68-Jährigen aber nicht töten wollen.
Der 61-Jährige muss sich vor dem Landgericht Trier wegen Totschlags verantworten. Die Anklage wirft dem Maurer vor, den Nachbarn Anfang März erschossen zu haben.
Auslöser sollen mehrere Rasenmäher gewesen sein, die der Angeklagte auf seinem Grundstück laufen ließ. Das spätere Opfer habe sich gestört gefühlt und mit einer Holzlatte auf die Mäher eingeschlagen. Daraufhin soll der 61-Jährige ein Gewehr aus seiner Laube geholt und dem 68-Jährigen in die Brust geschossen haben.
„Dabei nahm er den Tod des Nachbarn billigend in Kauf“, sagte Staatsanwalt Eric Samel. Das Opfer starb kurz danach an inneren Verletzungen.
Die Männer waren seit Jahren zerstritten. „Man war so verbittert, dass sich daraus eine Eigendynamik entwickelt hat“, sagte der Anwalt des Angeklagten, Andreas Ammer.
Die Streitigkeiten kamen schon mehrfach vor Gericht: Der 61-Jährige wurde bereits 2012 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt, weil er mit Pflastersteinen geworfen hatte. Der Prozess ist bis zum 7. Oktober terminiert.