Amokläufer von Ansbach vorerst nicht vernehmungsfähig
Ansbach. Der Amokläufer von Ansbach wird der Polizei vorerst nicht Rede und Antwort stehen können. Der 18 Jahre alte Schüler sei zwar schon am Montag aus seinem künstlichen Koma erwacht, sei aber vorerst nicht vernehmungsfähig, teilte Oberstaatsanwältin Gudrun Lehnberger am Mittwoch mit.
Die Kripo hoffe dennoch auf eine Aussage des Schülers.
Unklar sei noch, ob er sich überhaupt zu der Tat vom vergangenen Donnerstag im Gymnasium Carolinum äußern wolle. Dem Abiturienten müsse nun Gelegenheit gegeben werden, sich in einem Gespräch mit seinem Pflichtverteidiger abzustimmen. Der Jugendliche war nach seinem Amoklauf von Polizisten mit drei Schüssen auf einer Schultoilette niedergestreckt worden.
Eine Amtsrichterin hatte den in der Klinik Ansbach untergebrachten 18-Jährigen am Dienstag über seinen Haftbefehl informiert. Angaben darüber, wie der Amokläufer auf die ihm drohende Inhaftierung nach seiner Genesung reagiert habe, lehnte Lehnberger ab. Unterdessen vernahmen die Ermittler am Mittwoch weitere Zeugen des Amoklaufs. Inzwischen seien die Ermittlungen weitgehend abgeschlossen, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft.
Der 18-Jährige war in der vergangenen Woche mit fünf Molotow- Cocktails, Messern und einem Beil in seine Schule gestürmt und hatte Brandsätze in zwei Klassenzimmer geworfen. Anschließend schlug er mit der Axt auf die fliehenden Schüler ein und verletzte dabei zwei 15 Jahre alte Mädchen schwer.
Ein Lehrer und sieben weitere Schüler erlitten leichte Verletzungen. Bei der Tat hatte der Amokläufer offensichtlich seinen eigenen Tod einkalkuliert. Als Motiv hatte er in einer Briefserie, die Ermittler auf der Computerfestplatte des Täters fanden, Hass auf die Menschheit und die Schule angegeben.