Dadurch werde der Mieter unangemessen benachteiligt, weil er in der "Gestaltung seines persönlichen Lebensbereichs" eingeschränkt werde, heißt es in der am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Entscheidung. Damit wies er die Klage gegen einen Mieter ab, der seine Räume in einer Berliner Villa laut Anwalt in "schreienden Farben" gestrichen hatte.