In beiden Fällen hat Nadja Benaissa in Kauf genommen, dass sich die Partner infizierten: Das ist eine gefährliche Körperverletzung, und nur diese Tat stand zur Verhandlung. Das Urteil von zwei Jahren Freiheitsstrafe, die zudem zur Bewährung ausgesetzt wurde, ist deshalb durchaus angemessen. Dass sich die Partner nicht geschützt hatten, war deren persönliches Risiko, das einen der beiden teuer zu stehen gekommen ist.