Urteil Angriff auf Freiburger Kommunalpolitiker - Täter muss in Psychiatrie
Freiburg · Nach einem gewalttätigen Angriff auf den Freiburger Oberbürgermeister Martin Horn (parteilos) muss sich ein 55 Jahre alter Mann ambulant in einer psychiatrischen Klinik behandeln lassen.
Das Landgericht Freiburg verurteilte den Mann am Mittwoch wegen Körperverletzung und ordnete die stationäre Unterbringung in der Psychiatrie an. Diese wurde allerdings zur Bewährung ausgesetzt; mit der Auflage, dass sich der Mann zunächst für vier Jahre ambulant psychiatrisch behandeln lasse. Er leide unter einer psychischen Erkrankung und unter Wahnvorstellungen.
Der Mann, ein Deutscher, hatte im Mai 2018 den Kommunalpolitiker auf dessen Wahlparty mit einem Faustschlag ins Gesicht und Tritten attackiert und schwer verletzt. Horn war kurz zuvor zum neuen Freiburger Oberbürgermeister gewählt worden. Zum Prozessauftakt hatte der Mann ein Geständnis abgelegt, sich für die Tat entschuldigt und auf seine psychische Erkrankung hingewiesen.
Horn hatte bei dem Angriff laut dem Gericht unter anderem Prellungen, eine Nasenbeinfraktur und einen Schnitt über dem linken Auge erlitten. Zudem war ihm ein Stück des Schneidezahnes abgebrochen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die am Prozess Beteiligten können Revision einlegen (Az.: 2 KLs 280 Js 14958/18).