Angriff auf Kleinkind: Täter muss für behindertes Opfer zahlen
Zweijährige aus Ärger fast totgeschlagen.
Mönchengladbach. Er schlug die damals Zweijährige fast tot — das Mädchen überlebte und ist seitdem schwerbehindert. Ein 44-jähriger Mann ist dafür am Montag vom Landgericht Mönchengladbach zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Außerdem muss er 250 000 Euro Schmerzensgeld bezahlen. Der Mann aus Hückelhoven kommt aber in den offenen Vollzug, damit er Geld für das Kind verdienen kann.
Laut Gericht hatte der Mann das Kind misshandelt, weil es nicht ins Bett wollte. Er habe aus Ärger über das quengelnde Mädchen den Kopf der damals Zweijährigen so gegen das Bettende geschlagen, dass das Kind halbseitig gelähmt, fast blind sei und kaum sprechen könne, so das Gericht. Der Mann wurde wegen Kindesmisshandlung, versuchten Totschlags und schwerer Körperverletzung verurteilt.
Die Eltern des Mädchens hätten ihren Wunsch nach Vergeltung und Sühne zurückgestellt, „um das, was nicht gut zu machen ist, zu lindern“, stellte der Vorsitzende Richter Lothar Beckers in der Urteilsbegründung fest. Red