Anklage fordert lebenslange Haft für „Maskenmann“
Stade (dpa) - Der mutmaßliche Kindermörder Martin N. soll nach Ansicht der Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe verbüßen.
Der 41-Jährige habe drei kleine Jungen heimtückisch ermordet, sagte Oberstaatsanwalt Johannes Kiers am Mittwoch vor dem Landgericht Stade. Außerdem habe der Angeklagte in zwölf Fällen Kinder sexuell missbraucht. Das Ausmaß der Verbrechen spreche für eine besondere Schwere der Schuld. Kiers forderte, Sicherungsverwahrung für den Angeklagten anzuordnen.
„Es ist einfach so schrecklich, was hier Gegenstand der Anklageschrift ist, dass einem die Worte fehlen“, sagte Kiers. Danach soll Martin N. zwischen 1992 und 2001 nachts in Häuser, Ferienheime und Zeltlager eingestiegen sein, um sich an zahlreichen Jungen zu vergehen.
In drei Fällen entführte und erwürgte der Serientäter seine Opfer: 1992 den 13-jährigen Stefan, 1995 den achtjährigen Dennis R. und 2001 den neunjährigen Dennis K. Bei seinen Taten trug er meist eine dunkle Sturmhaube, um nicht erkannt zu werden. Deshalb wurde er als „Maskenmann“ oder „schwarzer Mann“ in den Medien bekannt.
Die meisten Verbrechen hat der aus Bremen stammende Pädagoge gestanden. „Man hat ein bisschen Einsicht und Reue vermisst“, sagte Kiers. „Man hat fast den Eindruck, als hätte er das Ergebnis der Hauptverhandlung für sich schon vorweggenommen, als würde er sie über sich ergehen lassen.“ Martin N. hatte während des gesamten Prozesses geschwiegen und die meiste Zeit unbeteiligt auf die Tischplatte geblickt. Sein Geständnis ließ er von seinen Verteidigern verlesen.
Ohne diese Angaben wäre es sicherlich nicht möglich gewesen, die gesamte Serie aufzuklären, betonte Kiers. Auch wenn der Angeklagte nicht immer die Wahrheit gesagt habe, halte er sein Geständnis für glaubwürdig. „Dass er die Taten begangen hat, steht außer Frage, denn er hat Täterwissen offenbart.“
Einige der 20 angeklagten Missbrauchsfälle hat Martin N. jedoch bestritten. Da die Beweislage in acht Fällen dünn gewesen sei, seien die Verfahren nun eingestellt worden, sagte Kiers. Mindestens 20 weitere Fälle sind dagegen verjährt und kamen deshalb nicht vor Gericht.
Während des Prozesses tauchten noch zwei Missbrauchsopfer auf, an denen sich Martin N. nach seinem Umzug nach Hamburg vergangen haben soll - und zwar in den Jahren 2002 bis 2004 und 2007. Bis kurz vor seiner Festnahme veröffentlichte der Verdächtige außerdem unter einem Pseudonym in einem Pädophilenforum obszöne Beiträge, in denen er sexuelle und gewalttätige Fantasien beschrieb.
Dies beweise, dass die pädophile Neigung des Angeklagten immer noch bestehe, sagte Kiers. Deshalb halte er eine Sicherungsverwahrung für notwendig. Ein Psychiater, der Martin N. untersucht hatte, war zuvor zu dem Ergebnis gekommen, dass dieser rückfallgefährdet ist.
In dem Prozess sind noch drei Verhandlungstermine bis zum 27. Februar angesetzt.