Annas Pflegemutter zu lebenslanger Haft verurteilt
Ende eines spektakulären und tödlichen Misshandlungsfalles: Die neunjährige Anna wurde mehrere Minuten in der Badewanne ihrer Pflegeeltern unter Wasser gedrückt und starb. Nach einem schwierigen Prozess wurden die Pflegeeltern nun zu Haftstrafen verurteilt.
Bonn (dpa) - Die Pflegemutter der in der Badewanne ertränkten neunjährigen Anna aus Bad Honnef ist wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Bonner Schwurgericht befand die 52-Jährige am Donnerstag außerdem der Misshandlung von Schutzbefohlenen und Freiheitsberaubung mit Todesfolge für schuldig. Der Pflegevater wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge sowie Misshandlung und Freiheitsberaubung mit Todesfolge zu sechs Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.
Das Kind hatte zwei Jahre bei den Pflegeeltern gelebt und war über Monate systematisch gequält und misshandelt worden. In dem Mammutprozess, der zwischenzeitlich unterbrochen und dann neu aufgerollt wurde, beschuldigten sich die beiden Angeklagten gegenseitig. Während sich der Pflegevater ausführlich zum Tathergang äußerte und eine Teilschuld zugab, ließ seine Ehefrau ihren Anwalt sprechen. Anna war am 22. Juli 2010 in der Badewanne gestorben, nachdem die Pflegemutter ihren Kopf mehrere Minuten unter Wasser gedrückt hatte.
Der Pflegevater war nach eigenen Angaben erst eingeschritten, als Anna blau anlief. Seine Frau hingegen beschuldigte ihn, das Kind unter Wasser gedrückt zu haben. Bei der Urteilsverkündung war die leibliche Mutter von Anna anwesend. Sie war in dem Prozess als Nebenklägerin aufgetreten. Die Frau hatte ihre Tochter freiwillig abgegeben, weil sie mit Alkoholproblemen zu kämpfen hatte. Noch nicht geklärt ist die Rolle der Jugendämter Königswinter und Bad Honnef, die in die Kritik geraten sind.
Gutachter waren sich sicher, dass Anna mehr als drei Minuten unter Wasser gedrückt wurde. Herbeigerufene Nothelfer versuchten eine Wiederbelebung - erfolglos. Wenig später konnte in einer Kinderklinik nur noch der Tod des Mädchens festgestellt werden. Der Körper des Kindes war voller blauer Flecken. Das Schwurgericht blieb mit den Urteilen unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft.
Die Ankläger hatten für die Pflegemutter als Haupttäterin auch die besondere Schwere der Schuld beantragt. Damit wäre eine Entlassung der Frau auch nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen gewesen. Der Verteidiger hatte eine Hauptschuld bestritten und eine „mäßige Freiheitsstrafe“ gefordert. Für den Pflegevater hatte die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von neun Jahren gefordert, die Verteidigung plädierte auf fünfeinhalb Jahre.