Behindertes Kind fast verhungert - Mutter nicht ins Gefängnis
Nürnberg. Eine Frau, die ihr schwerst behindertes Kind fast verhungern ließ, muss nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte die Mutter am Mittwoch zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren.
Ihr Lebenspartner bekam acht Monate auf Bewährung.
Mit dem Urteil blieb die Strafkammer weit unter den Forderungen von Staatsanwaltschaft und sogar der Verteidigung, die Haftstrafen für die Frau verlangt hatten. Die Kammer betonte, dass die Frau ihren Sohn viereinhalb Jahre aufopferungsvoll gepflegt habe.
Dass sie ihn dann derart vernachlässigte, sei mit einer „psychologischen Ausnahmesituation“ zu erklären. Das damals vier Jahre alte Kind kam im August 2010 ins Krankenhaus. Jetzt hat es sich von der Vernachlässigung weitgehend erholt.