Feuerwerksbestimmungen Beim Kauf von Feuerwerk auf Kennzeichnung achten

Ratingen (dpa/tmn) - Silvester ohne Raketen und Böller? Für viele ist das undenkbar. Doch Vorsicht: Beim Kauf sollten Verbraucher nicht einfach zugreifen, sondern nur geprüfte Produkte kaufen, erklärt der Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI).

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Feuerwerk ohne Zulassungsnummer ist gefährlich. Die Sprengkraft kann zu hoch sein, außerdem drohen Verletzungen durch Fehlzündungen.

Die Kennzeichnungen müssen deutlich sichtbar, leicht lesbar und in deutscher Sprache verfasst sein. Angegeben werden müssen unter anderem der Handelsname und Typ des Gegenstandes, der Name des Herstellers oder Einführers, und auch eine Postanschrift, wo der Hersteller oder Einführer kontaktiert werden kann. Wichtig sind außerdem das CE-Zeichen und die Registriernummer.

Ein Beispiel für eine Registriernummer: WWWW (CE-Zeichen) ZZZZ-F2-1234

- WWWW steht hier für die Kennnummer der Stelle, die die Überwachung des Qualitätsmanagements vornimmt, zum Beispiel 0589 für die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).

- ZZZZ steht für die Kennnummer der Stelle, die die Baumusterprüfung durchgeführt hat. Auch hier kann die 0589 für die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung stehen.

- F2 ist die Feuerwerksklasse für Raketen, Batterien oder Knallkörper, die 4-stellige Zahl eine spezifische Nummer zur Identifizierung des Gegenstandes.

Wichtig zu beachten: Bisherige Zulassungskennzeichen haben keine Gültigkeit mehr. Sie bestanden in der Regel aus dem Kürzel der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung BAM, der Produktklasse (P I oder P II) und einer vierstelligen Zahl, etwa BAM - P II - 1234. Nach Angaben der BAM war das alte Zulassungszeichen nur bis zum 3. Juli 2017 gültig.