Loveparade-Prozess: Vorwürfe ausgeweitet

Die Angeklagten müssen sich inzwischen wegen deutlich mehr Fällen von fahrlässiger Körperverletzung verantworten.

Foto: dpa

Düsseldorf. Im Prozess, um die Katastrophe bei der Duisburger Loveparade, der gestern in Düsseldorf fortgesetzt wurde, hat das Landgericht Duisburg den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung ausgeweitet. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrer Anklage die Zahl der mindestens 652 Verletzten aus prozessökonomischen Gründen auf 18 Fälle beschränkt. Das Gericht befand, dass auch sämtliche Verletzungen der Nebenkläger Teil der Anklage sind. Damit müssen sich nun einige Angeklagte wegen Körperverletzung in 50, die anderen in 33 Fällen verantworten.

Die Verteidiger brachten eine umfassende Besetzungsrüge vor. Sie sind der Ansicht, dass der Fall vor der falschen Strafkammer verhandelt wird. „Die Besetzung ist rechtswidrig und verletzt das Grundrecht unseres Mandanten auf den gesetzlichen Richter“, sagte einer der Verteidiger.

Das Oberlandesgericht, dass die Anklage auf eine Beschwerde hin zugelassen hatte, hatte den Fall dabei gleichzeitig einer anderen, der sechsten Strafkammer des Landgerichts Duisburg übertragen. Die fünfte Strafkammer hatte die Anklage als „erkennbar aussichtslos“ eingestuft und nicht zur Verhandlung zugelassen.

Anwälte kritisierten die Übertragung als willkürlich. Eine Kammer werde durch seine Vorentscheidung im Zwischenverfahren nicht befangen und voreingenommen. Das OLG habe damit dem Landgericht dessen Zuweisungsbefugnis verwehrt. Dies sei ein „eklatanter Verstoß gegen das Grundgesetz“.

Zuvor hatte das Landgericht die Befangenheitsanträge gegen zwei Ersatzschöffen abgelehnt. Das gab der Vorsitzende Richter gestern bekannt. Verteidiger hatten argumentiert, die Kinder der Schöffen seien Besucher der Loveparade gewesen. Auch wenn sie dabei nicht Zeugen des Unglücks wurden, könnten ihre Eltern dadurch befangen sein. Das sah das Duisburger Landgericht anders.

Beim Loveparade-Unglück am 24. Juli 2010 waren im dichten Gedränge mehrerer 10 000 Menschen am einzigen Zu- und Abgang 21 Menschen erdrückt und mindestens 652 verletzt worden. Zehn Angeklagten wird in dem Verfahren fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Ihnen drohen bis zu fünf Jahre Haft. Die Anklage wirft ihnen schwere Planungsfehler vor, die zu einer rechtswidrigen Genehmigung des Technomusik-Spektakels geführt hätten.

Sicherheitsrelevante Auflagen seien nicht beachtet und umgesetzt, die Einhaltung nicht kontrolliert worden. Verteidiger argumentieren, die Veranstalter seien auf die Mängel hingewiesen worden. Eine Nachkontrolle sei gesetzlich nicht vorgeschrieben gewesen.

Das Verfahren steht unter Zeitdruck: Ende Juli 2020 verjähren die Vorwürfe. Das Landgericht hat bis Dezember 2018 zunächst 111 Verhandlungstage angesetzt. lnw