Befangenheitsanträge Urteil: Eltern von "Loveparade-Kindern" dürfen Schöffen sein
Düsseldorf. Im Prozess um die Katastrophe bei der Duisburger Loveparade mit 21 Toten hat das Gericht die Befangenheitsanträge gegen zwei Ersatzschöffen abgelehnt. Das gab der Vorsitzende Richter am Mittwoch bekannt.
Verteidiger hatten argumentiert, die Kinder der Schöffen seien Besucher der Loveparade gewesen. Auch wenn sie dabei nicht Zeugen des Unglücks wurden, könnten ihre Eltern dadurch befangen sein. Das sah das Duisburger Landgericht anders.
Außerdem beschloss das Gericht, die Zahl der ursprünglich auf 18 Verletztenfälle begrenzte Anklage auf bis zu 50 Fälle zu erhöhen. Tatsächlich waren mindestens 652 Menschen verletzt worden. Daraufhin beantragten die Verteidiger eine Unterbrechung, um den neuen Sachstand mit ihren Mandanten zu erörtern.
Bei dem Loveparade-Unglück am 24. Juli 2010 waren im dichten Gedränge am einzigen Zu- und Abgang 21 Menschen im Alter von 17 bis 38 Jahren erdrückt worden. Zehn Angeklagten wird in dem Verfahren fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Ihnen drohen bis zu fünf Jahre Haft. Die Anklage wirft ihnen schwere Planungsfehler vor, die zu einer rechtswidrigen Genehmigung der Loveparade geführt hätten. dpa