Loveparade-Prozess beginnt am 8. Dezember in Düsseldorf

Duisburg/Düsseldorf. Der Strafprozess um die Loveparade-Katastrophe von Duisburg beginnt am 8. Dezember. Dies teilte das Landgericht Duisburg am Dienstag mit.

Kurz vor der Katastrophe gelingt es noch einigen Besuchern, dem Gedränge zu entfliehen. Archivbild.

Foto: dpa

Verhandelt wird im Congress Center Düsseldorf. Bis Mitte Februar bestimmte die Kammer zunächst weitere 22 Termine, zumeist an den Tagen Dienstag, Mittwoch und Donnerstag. Alle Verhandlungen sollen um 9.30 Uhr beginnen.

Angeklagt sind sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier Mitarbeiter des Veranstalters. Sie müssen sich unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verantworten.

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Bei dem Technofestival waren am 24. Juli 2010 an einer Engstelle 21 Menschen im Gedränge tödlich verletzt worden, mindestens 652 wurden verletzt. Das Landgericht Duisburg hatte zunächst die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt. Diese Entscheidung hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf im April aufgehoben. Es hält eine Verurteilung der zehn Angeklagten für „hinreichend wahrscheinlich“.

Bereits die Ermittlungen waren sehr aufwendig. 96 Polizisten haben 3409 Zeugen vernommen und Videomaterial in einer Gesamtlänge von 963 Stunden gesichtet. Fünf Staatsanwälte und ein Abteilungsleiter waren mit dem Fall befasst.

Die Todesopfer kamen aus Deutschland, China, Australien, Spanien, Italien und den Niederlanden. dpa