Loveparade-Katastrophe 2010 Neues Gutachten wirft Planern der Loveparade Fehler vor
Düsseldorf (dpa) - Vor dem Prozess um die Duisburger Loveparade-Katastrophe stützt ein für die Anklage wichtiges Gutachten der Staatsanwaltschaft nach Angaben der „Rheinischen Post“ die Vorwürfe der Opfer an die Veranstalter.
Demnach wird in dem Gutachten der Verdacht bestätigt, dass massive Planungsfehler die Katastrophe mit 21 Toten und mehr als 650 Verletzten verursacht haben.
Aus dem Gutachten gehe hervor, dass unter anderem die Gefahr von Stockungen und eines Besucherstaus im Zugangstunnel zum Gelände unterschätzt worden sein sollen, heißt es in der „Rheinischen Post“. Außerdem sollen die „Vereinzelungsanlagen“ falsch konzipiert gewesen sein. Mit ihnen sollten vor sieben Jahren eigentlich die Besucherströme zum Loveparade-Gelände gesteuert werden. Das Gutachten kommt laut Zeitung zu dem Schluss, die Anlagen seien nicht auf die erwarteten Besuchermengen ausgerichtet. Sie seien unter anderem sehr unterschiedlich ausgefallen und nicht breit genug gewesen.
In dem 2000 Seiten starken Gutachten hatte der Sicherheitsexperte Jürgen Gerlach im Auftrag der Staatsanwaltschaft untersucht, welche Fehler die Verantwortlichen bei der Planung und Genehmigung im Vorfeld des Festivals gemacht hatten. Bereits vor einigen Tagen hatte die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, Gerlach stütze die Anklage. Die Anklagebehörde war für eine Stellungnahme am Freitagmorgen zunächst nicht zu erreichen.
Der Wuppertaler Professor, ein Experte für Verkehrssicherheit und die Sicherheit bei Großveranstaltungen, kritisiert in seiner Arbeit auch die Planungen für den Karl-Lehr-Tunnel, durch den die Festivalbesucher am 24. Juli 2010 auf dem Weg zum Eingang gehen mussten. Diese enge Röhre sei der einzige Ab- und Zugang zum Gelände gewesen und somit ein Gefahrenpunkt. Man habe die Gefahr von Stockungen und Rückstaus im Tunnelbereich möglicherweise bei den Planungen unterschätzt, kritisiert Gerlach.
Der Prozess gegen sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier Mitarbeiter des Veranstalters beginnt am 8. Dezember vor dem Landgericht Duisburg. Verhandelt wird allerdings aus Platzgründen in Düsseldorf. Die Angeklagten müssen sich unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Bis Ende 2018 sind zunächst 111 Verhandlungstage eingeplant.
Die Anklage hatte sich zunächst ganz wesentlich auf ein Gutachten des britischen Panikforschers Keith Still gestützt - doch das befanden die Richter wegen gravierender Mängel als nicht verwertbar. Die Staatsanwaltschaft gab daraufhin das Gutachten bei Gerlach in Auftrag.