Ex-Oberbürgermeister Sauerland sagt im Loveparade-Prozess aus

Am Mittwoch sagt im Loveparde-Prozess der frühere Duisburger Oberbürgermeister vor Gericht aus — als Zeuge.

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Düsseldorf. Sein Umgang mit der Katastrophe von Duisburg kostete ihn am Ende das Amt. Der frühere Oberbürgermeister von Duisburg, Adolf Sauerland, soll nun am Mittwoch im Loveparade-Prozess erstmals als Zeuge aussagen.

Bei der Loveparade am 24. Juli 2010 in Duisburg starben im Gedränge 21 Menschen, mindestens 652 wurden verletzt. Der CDU-Politiker Sauerland geriet als Oberbürgermeister nach der tödlichen Massenpanik massiv in die Kritik, weil er nicht die politische Verantwortung für das Unglück übernehmen wollte.

Im Februar 2012 stimmten die Duisburger in einem Bürgerbegehren mit großer Mehrheit für seine Abwahl. Der Lokalpolitiker, der seit 2004 Oberbürgermeister gewesen war, zog sich anschließend aus der Öffentlichkeit weitgehend zurück.

Erst 2016 äußerte sich Sauerland öffentlich zum Loveparade-Unglück — und räumte Fehler ein. Nach der Katastrophe 2010 habe er sich bemüht, keine juristischen Fehler zu machen, und dabei „das Mitgefühl für die Angehörigen“ vergessen, sagte Sauerland dem „Zeit-Magazin“ und dem WDR-Fernsehen in einem Interview. „Wahrscheinlich hätte ich viel früher auf die Opfer zugehen müssen.“

Auch juristisch fühlte sich Sauerland nicht verantwortlich, zumal ein von der Stadt in Auftrag gegebenes Gutachten das so sah. „Man suchte jemanden, den man zur Verantwortung ziehen konnte, dem man die Schuld zuweisen konnte, hinter dem man sich verstecken konnte, und das war ich“, sagte Sauerland in dem Interview. „Zurückzutreten, das wäre für mich eine Flucht gewesen. Sollte wirklich etwas juristisch falsch gelaufen sein, zum Beispiel bei der Genehmigung, dann kann man politische Verantwortung verlangen. Aber ich hatte mir nichts vorzuwerfen.“

Der CDU-Mann und ehemalige Berufsschullehrer war 2004 in der lange SPD-geprägten Industriestadt überraschend an die Macht gekommen. Er brachte auch nach Meinung von Kritikern frischen Wind in die Stadt und Fortschritte beim Strukturwandel — etwa bei der Entwicklung des Duisburger Innenhafens. In den schwersten Stunden als Stadtoberhaupt nach der Loveparade-Katastrophe versagte er nach allgemeiner Einschätzung aber.

Er sei aus Sicht der ihn abwählenden Bürger derjenige gewesen, der die Loveparade gewollt habe und für die 21 Toten verantwortlich sei, sagte Sauerland 2016 im Interview und betonte: „Ich selbst wollte so eine Veranstaltung nie in Duisburg haben. Und das wussten alle, der ganze Rat. Aber das hat dann niemand mehr laut gesagt.“

Während sich vor dem Landgericht Duisburg seit nunmehr 27 Prozesstagen sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier Beschäftigte des Loveparade-Veranstalters Lopavent unter anderem wegen fahrlässiger Tötung verantworten müssen, kann nicht nur Adolf Sauerland die Sache aus den Medien verfolgen. Ebenfalls nicht angeklagt ist der Fitnessstudio-Unternehmer Rainer Schaller („McFit“), der einige Jahre vor dem Unglück die Rechte an der Loveparade erworben hatte.

Es lägen keine Anhaltspunkte vor, dass Sauerland oder Schaller Einfluss auf die fehlerhafte Planung oder die Erteilung der Genehmigung genommen hätten, hatte die Staatsanwaltschaft bei Anklageerhebung gesagt. Schaller hatte Mitarbeiter seiner Firma mit dem Sicherheitskonzept betraut. Auch Schaller soll zwar noch vor Gericht auftreten. Allerdings ebenfalls nicht als Angeklagter, sondern nur als Zeuge, wie Sauerland. Für seine Vernehmung sind ab dem 22. Mai drei Verhandlungstage angesetzt.

Auch einen Vertreter der Polizei sucht man vergeblich auf der Anklagebank. Denn die Staatsanwaltschaft hält Planungsfehler im Vorfeld der Katastrophe für hauptursächlich für die späteren Ereignisse. Danach wäre ein mögliches Fehlverhalten der Polizei nicht ursächlich, da es nichts am Geschehensablauf geändert hätte. Doch die Verteidiger der Angeklagten säen Zweifel an dieser Version des Tatgeschehens. Immer wieder wurde und wird die Frage thematisiert, ob die Polizei die Katastrophe, jedenfalls in dem geschehenen Ausmaß, hätte verhindern können. Ob nicht auch ihr ein Teil der Verantwortung zuzuschreiben ist, was dann wiederum die Verantwortlichkeit der Angeklagten relativieren würde.