Betroffene könnten die Erhöhung unter anderem finanziell abmildern, indem sie den Versicherungsschutz abspecken und sich zum Beispiel für die normale Behandlung im Zweibettzimmer statt für das Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung entscheiden.
Eine weitere Möglichkeit ist der Wechsel in einen Tarif mit Selbstbeteiligung. Allerdings lasse sich ein einmal vereinbarter Selbstbehalt nicht wieder rückgängig machen, warnen die Verbraucherschützer. Finanziell besser fahren Betroffene daher möglicherweise mit dem Wechsel in den Basis- oder den Standardtarif der Rentner. Dafür erhalten sie dann aber auch nur Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Kassen. Mit einem Musterbrief der Verbraucherzentrale können Versicherte ihre Krankenversicherung auffordern, ihnen ein Angebot zur Tarifumstellung vorzulegen.