Urteil in Berlin Raser erneut wegen Mordes verurteilt - Verteidiger legt Revision ein

Berlin · Zwei Raser sind am Dienstag erneut wegen Mordes verurteilt worden. Aber der Fall ist noch nicht zu Ende.

Foto: dpa/Britta Pedersen

Der Fall der beiden Berliner Raser, die am Dienstag erneut wegen Mordes verurteilt wurden, ist noch nicht zu Ende. Ein Verteidiger erklärte gleich nach Verhandlungsende, er habe bereits Revision eingelegt. Nun muss sich der Bundesgerichtshof (BGH) erneut damit auseinandersetzen.

Gut drei Jahre nach einem tödlichen Autorennen in der Berliner Innenstadt hatte das Landgericht zum zweiten Mal zwei Raser wegen gemeinschaftlichen Mordes verurteilt. Es verhängte lebenslange Gefängnisstrafen. Die erste Verurteilung hatte der Bundesgerichtshof aufgehoben.

Das Gericht in der Hauptstadt sah es am Dienstag als erwiesen an, dass die heute 30 und 27 Jahre alten Fahrer in ihren hochmotorisierten Autos den Tod eines 69-Jährigen billigend in Kauf nahmen. „Was geschah, hatte mit Fahrlässigkeit nichts zu tun“, sagte der Vorsitzende Richter am Dienstag. „Die Angeklagten haben aus nichtigem Anlass mit dem Leben anderer Menschen gespielt.“ Die Raser seien selbstverliebt und rücksichtslos gewesen, ihre Fahrzeuge hätten sie förmlich vergöttert.

Die beiden Männer waren spontan mit bis zu 170 Stundenkilometern über den Ku'damm gefahren. Der jetzt 30-Jährige hatte den Jeep des unbeteiligten Rentners gerammt, dieser starb in seinem Wagen. Der Jeep war meterweit durch die Luft geschleudert worden. Die beiden Raser wurden kaum verletzt. Mit dem Urteil entsprach das Gericht weitgehend den Forderungen der Staatsanwaltschaft.

Deutschlandweit zum ersten Mal in einem Raser-Fall hatte eine andere Strafkammer des Berliner Landgerichts gegen beide Männer im Februar 2017 lebenslange Haftstrafen wegen Mordes verhängt. Der Bundesgerichtshof (BGH) fand aber den bedingten Tötungsvorsatz unzureichend begründet. Das Urteil wurde aufgehoben, eine Neuverhandlung angeordnet. Doch die Richter in der Hauptstadt kamen nun auch in dem neuen Prozess zu dem gleichen Schluss.

In seinem Schlusswort hatte der 30-jährige Angeklagte eingeräumt, er würde „gern ungeschehen machen, was geschehen ist“. Auch der jüngere Angeklagte hatte betont, er wolle sich aufrichtig entschuldigen.

Seit Oktober 2017 können Teilnehmer an illegalen Autorennen härter bestraft werden. Im Strafgesetzbuch gibt es nun den Paragrafen 315d. Wird durch ein „verbotenes Kraftfahrzeugrennen“ der Tod eines anderen Menschen verursacht, können bis zu zehn Jahre Haft verhängt werden. Rückwirkend konnte die neue Regelung auf den Berliner Raser-Fall aber nicht angewandt werden.

Laut Statistik ermittelte die Polizei in Berlin seit Beginn der neuen Regelung bis Ende 2018 wegen 298 illegaler Autorennen.

Der BGH hatte erst Anfang März in einem anders gelagerten Fall bestätigt, dass ein rücksichtsloser Raser als Mörder verurteilt werden kann. Der Mann hatte 2017 in Hamburg mit einem gestohlenen Taxi einen Menschen getötet und zwei schwer verletzt. Die Karlsruher Richter bekräftigten die lebenslange Haftstrafe der Vorinstanz wegen eines bedingten Tötungsvorsatzes vom Februar 2018.

(dpa)