Dabei könne es um Profile, Konten und Mitgliedschaften bis hin zum Abschluss von Verträgen mit Unternehmen und Dienstleistern gehen. Solche Verbindlichkeiten blieben über den Tod hinaus bestehen. Die Kosten dafür müssten die Erben übernehmen.
Einige Landesverbände und Landesinnungen der Bestatter in Deutschland arbeiteten mit einem digitalen Nachlassverwalter zusammen, der Online-Kontakte ohne Zugang von Passwörtern recherchiere und unter Vorlage der Sterbeurkunde auflöse.