Bewährungsstrafe für Dresdner Kujau-Fälscherin

Dresden. Die Dresdner Kujau-Fälscherin muss nicht ins Gefängnis. Das Landgericht verurteilte die Frau, die billige Massenware als Arbeiten des bekannten Bilderfälschers Kujau ausgegeben hatte, am Donnerstag zu zwei Jahren auf Bewährung.

Ihr Mittäter bekam ein Jahr und acht Monate auf Bewährung, sagte ein Gerichtssprecher. Außerdem muss die Frau 180 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Angeklagt waren gut 300 Fälle, in denen sie Bilder beschafft, mit Kujau-Schriftzug versehen und dann für zusammen knapp 300 000 Euro verkauft haben soll. 40 Fälle davon hatte die Frau nach Gerichtsangaben im Prozess gestanden, nur dafür wurde sie auch verurteilt.

Konrad Kujau (1938-2000) hatte mit seinen gefälschten Hitler- Tagebüchern 1983 einen der größten Medienskandale der Bundesrepublik ausgelöst. Nach einer Gefängnisstrafe betätigte er sich als Gastronom und kopierte mit Erfolg bekannte Bilder von Künstlern.

Die verurteilte Fälscherin soll in den 1990er Jahren teils für Kujau gearbeitet haben. Sie gibt sich selbst als dessen Nichte oder Großnichte aus. Für eine Verwandtschaft zu ihm konnten die Ermittler aber keinen Beleg finden.