Zivi darf Dienst wegen Studium vorzeitig beenden
Koblenz. Ein Zivi darf im Härtefall seinen Dienst für ein Studium vorzeitig beenden. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz nach Mitteilung vom Donnerstag entschieden (Az.: 7 L 1010/10.KO).
Die Richter gaben dem Eilantrag eines jungen Mannes statt, der sein Studium zum Wintersemester 2010/2011 beginnen will, obwohl sein Zivildienst regulär noch bis Jahresende geht. Es liege hier "eine besondere Härte" vor, hieß es. Denn der Zivildienstleistende müsste - wenn er seinen Dienst vollende - neun Monate bis zum nächstmöglichen Studienbeginn im Wintersemester 2011/2012 warten.
Diese Zeit übersteige die sechs Monate des Wehr- und Zivildienstes und sei damit nicht gerechtfertigt, teilte das Gericht weiter mit. In der Zeit sei der junge Mann finanziell nicht abgesichert und könne sich nicht sinnvoll auf sein Studium vorbereiten.
Der Zivi hatte zunächst beim Bundesamt für den Zivildienst um eine vorzeitige Entlassung gebeten und eine Absage erhalten. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtes ist unanfechtbar.