Viele mag das mit Fragen zurücklassen. Zumal das Opfer in der Situation des Angriffs ganz reale Todesängste ausstehen musste und die Tat zunächst auf einen fremdenfeindlichen Hintergrund schließen ließ. Das Urteil wird manchen nicht zufriedenstellen.
Dennoch musste das Gericht seine Zweifel an einem Tötungsvorsatz und auch die psychische Vorerkrankung des Täters strafmildernd berücksichtigen. Auch eine unpopuläre Entscheidung zeichnet den Rechtsstaat aus.