Krefeld Gericht zweifelt an Missbrauchsvorwürfen - Vater erhält Bewährungsstrafe

Einem Krefelder wurde vorgeworfenen seinen eigenen Töchter über Jahre täglich sexuell missbraucht zu haben. Den Großteil der geschilderten Fälle zweifelt das Gericht jedoch an.

Foto: Golsch, Nikolas (nigo)

Krefeld. Von 155 angeklagten Missbrauchsfällen blieben am Donnerstag nur vier übrig. Ein 41-jähriger Krefelder wurde deswegen von der 1. Großen Strafkammer am Landgericht zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Das Gericht war davon überzeugt, dass es zumindest in diesen Fällen zu sexuellen Übergriffen bei einer seiner leiblichen Töchter gekommen war. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann zur Last gelegt, seine beiden Töchter, die zu Beginn der angeklagten Taten 12 und acht Jahre alt waren, von 2012 bis 2014 mindestens einmal wöchentlich missbraucht zu haben.

Dabei stützte sich die Anklagebehörde maßgeblich auf die Aussagen der beiden Töchter, die heute 18 und 14 Jahre alt sind. Allerdings hatte eine Sachverständige im Prozess Zweifel an den Schilderungen der Zeuginnen geäußert. Gerade die jüngere Tochter könnte die Missbrauchs-Erinnerungen im Hinblick auf ihre große Schwester selbst entwickelt haben. Auch bei letzterer äußerte die Gutachterin zwar mögliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit, sagte aber, dass sie ihr noch glaube.

Durch die lange Zeit zwischen den Taten und dem Prozess, immerhin bis zu sechs Jahre, war die Erinnerung bei den jungen Frauen so weit verblasst, dass das Gericht den Angeklagten in den meisten Fällen freisprach.

Der Verteidiger des Angeklagten sagte nach der Urteilsverkündung, dass man sich vorbehalte, das Urteil überprüfen zu lassen - also in die nächste Instanz zu gehen. „Aus unserer Sicht überwiegen die Zweifel auch in den übrigen Fällen.“ Auch er äußerte den Verdacht, dass die Aussagen möglicherweise auf Autosuggestion der Zeuginnen beruhen könnten.