Schöffengericht Mann nötigt Minderjährige zum Sex — Haft

48-Jähriger vergeht sich an der Freundin seiner Tochter.

Foto: Golsch, Nikolas (nigo)

Krefeld. Die Anklage der Staatsanwältin gegen den 48-jährigen Familienvater war heftig: sexuelle Nötigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Jugendlichen und Freiheitsberaubung. Und das trotz einer verjährten einschlägigen Bewährungsstrafe. Das Jugendschöffengericht verurteilte den Angeklagten zu zweieinhalb Jahren Haft. Der erste Übergriff ereignete sich im Juli 2016. Der Mann fuhr nach eigener Aussage die damals noch nicht 16 Jahre alte Freundin seiner Tochter mit dem Auto seiner Frau nach Hause. Unterwegs sprach er das Mädchen an, ob es schon sexuelle Erfahrung gemacht habe und Geld verdienen möchte. Er wich von dem Heimweg ab, hielt hinter Büschen an einem Feldweg und überredete das Mädchen, ihn intim zu berühren. Er gab die Vorwürfe zu und gestand pädophile Neigungen ein.

Der zweite Übergriff erfolgte im November 2016 und wird von dem Angeklagten bestritten. Er lauerte dem Mädchen auf, stieß es gegen dessen Willen in das Auto. Dabei forderte er das Opfer auf, die wegen des ersten Vorfalls erstattete Anzeige zurückzunehmen. Anderenfalls passiere ihr etwas Schlimmes, drohte er. Das Mädchen machte dem Mann vor Gericht heftige Vorwürfe. „Ich wollte mit Dir reden und hätte die Anzeige auch zurückgezogen“, sagte sie. „Deine Tochter war meine beste Freundin. Du hast mein Leben kaputt gemacht, weil ich mein Vertrauen in die Menschen verloren habe“, warf sie ihm vor. „Würdest Du wenigstens die ganze Wahrheit sagen, ginge es mir besser.“ Strafmindernd berücksichtigt wurde das Geständnis des Mannes, der sich entschuldigt und die Zahlung eines Schmerzensgeldes angeboten hatte. wop