Bewertungsportal Jameda erneut vor Gericht: Zahnärztin fordert Löschung von Bewertung
Hamm. Erneut klagte eine Ärztin vor Gericht gegen das Ärztebewertungsportal Jameda. Die zahlende Kundin aus Essen forderte die komplette Löschung einer Bewertung. Das Oberlandesgericht Hamm urteilte am Dienstag nun, dass Jameda die gesamte Bewertung bis auf einen Teilsatz wieder veröffentlichen darf.
Dem Rechtsstreit vorausgegangen war eine negative Bewertung durch eine Patientin auf dem Portal Jameda. Die Zahnärztin beschwerte sich daraufhin bei Jameda und forderte die komplette Löschung der Bewertung. Das Portal prüfte daraufhin die Aussagen der Patientin und veröffentlichte die Bewertung wieder. Daraufhin reichte die bewertete Zahnärztin einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ein, teilte das Unternehmen mit.
Das OLG Hamm entschied nun, dass das Portal nicht mehr an der Behauptung einer Patientin festhalten darf, die klagende Zahnärztin verzichte auf eine Aufklärung/Beratung. Die Zahnärztin konnte demnach anhand ihrer Patientenunterlagen nachweisen, dass ihre Patientin, von der die Bewertung stammt, tatsächlich von ihr aufgeklärt worden war. Wenn insoweit von einer Aufklärung ausgegangen werden könne, sei die Bewertung auf dem Portal eine sogenannte falsche Tatsachenbehauptung die Jameda nicht veröffentlichen dürfe, hieß es. Die übrigen Aussagen der Patientin dürften aber, bis auf diesen Teilsatz, wieder veröffentlicht werden.
Im Februar hatte eine Hautärztin aus Köln erfolgreich gegen das Bewertungsportal geklagt. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied Ende Februar, dass das Portal die Daten der Dermatologin komplett aus seinem Verzeichnis löschen muss. Die Begründung des Gerichts: Jameda habe die für Bewertungsportale gebotene Neutralität verlassen, weil es durch sein Geschäftsmodell die Mediziner begünstige, die sich dort Werbeplatz kaufen.
Die Hautärztin war gegen ihren Willen bei dem Portal gelistet und wollte erreichen, dass ihr komplettes Profil gelöscht wird. Sie fühlte sich in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt und vom Geschäftsmodell des Internet-Portals benachteiligt. Sie musste auf ihrem Profil dort, als sogenannte Nichtzahlerin, Einblendungen der örtlichen Konkurrenz dulden. red/afp