BGH bestätigt Urteil gegen Kinderschänder
Leipzig/Dresden. Der mit Hilfe von Deutschlands größtem Massengentest 2008 in Dresden gefasste Kinderschänder muss elf Jahre ins Gefängnis. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig hat eine Revision des 33-Jährigen als unbegründet verworfen.
13.05.2009
, 12:16 Uhr
"Die Verurteilung ist damit rechtskräftig", teilte der BGH am Mittwoch mit (5 StR 131/09). Das Landgericht Dresden hatte den Mann Ende 2008 wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, schwerer Vergewaltigung sowie Körperverletzung verurteilt. Er hatte gestanden, im September 2005 eine Neunjährige und Anfang 2006 eine Elfjährige entführt, sexuell missbraucht und später ausgesetzt zu haben.