"Die Verurteilung ist damit rechtskräftig", teilte der BGH am Mittwoch mit (5 StR 131/09). Das Landgericht Dresden hatte den Mann Ende 2008 wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, schwerer Vergewaltigung sowie Körperverletzung verurteilt. Er hatte gestanden, im September 2005 eine Neunjährige und Anfang 2006 eine Elfjährige entführt, sexuell missbraucht und später ausgesetzt zu haben.