BGH hebt Urteil gegen Vater von Winnenden-Täter auf
München/Karlsruhe (dpa). Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat das Urteil gegen den Vater des Amokläufers von Winnenden aufgehoben. Der Prozess müsse neu aufgerollt werden, berichtete „Focus Online“ am Montag.
„Das ist sehr ärgerlich und für die Angehörigen sehr belastend“, sagte der Anwalt einiger Nebenkläger, Jens Rabe, dem das BGH-Urteil nach eigenen Angaben vorliegt. Vom BGH war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.
Das Landgericht Stuttgart hatte den Vater des Amokläufers Tim K. im vergangenen Jahr wegen fahrlässiger Tötung in 15 Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in 14 Fällen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Jörg K. habe seinem Sohn den Zugang zu Schusswaffen und Munition ermöglicht, hieß es damals in der Begründung des Gerichts.
Tim K. hatte am 11. März 2009 in der Albertville-Realschule in Winnenden sowie auf der Flucht insgesamt 15 Menschen erschossen und 14 weitere verletzt. Danach erschoss er sich.
Die Verteidiger des Vaters hatten gegen das Urteil im Juni 2011 beim BGH Revision eingelegt. Dieser sei in Teilen stattgegeben worden, berichtet „Focus Online“ weiter. Laut Rabe bezieht sich der BGH dabei aber lediglich auf einen Verfahrensfehler. Der Anwalt geht daher davon aus, dass das Gericht den Mann auch bei einem neu aufgerollten Prozess wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verurteilen wird.