Erstes #MeToo-Urteil Bill Cosby wegen sexueller Nötigung schuldig gesprochen

Norristown (dpa) - Im ersten bedeutenden Urteil wegen sexueller Übergriffe seit Beginn der #MeToo-Bewegung ist der US-Entertainer Bill Cosby schuldig gesprochen worden.

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Die zwölfköpfige Jury entschied in allen drei Fällen schwerer sexueller Nötigung, die Cosby vorgeworfen wurden, auf schuldig, wie die Staatsanwaltschaft in Montgomery County (US-Bundesstaat Pennsylvania) am Donnerstag mitteilte. Damit droht dem 80 Jahre alten Cosby eine lange Haftstrafe - er könnte den Rest seines Lebens im Gefängnis verbringen. Cosbys Anwalt kündigte an, Revision einlegen zu wollen.

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Zahlreiche Stars begrüßten das Urteil. „Endlich etwas Gerechtigkeit für Bill Cosbys Opfer. Mögen sie heute etwas Frieden finden“, schrieb die Schauspielerin Elizabeth Banks per Kurznachrichtendienst Twitter. „Null Toleranz für sexuelle Belästigung“, kommentierte ihre Kollegin Susan Sarandon. „Nur weil jemand reich und mächtig ist, heißt das noch lange nicht, dass der Körper eines anderen Menschen automatisch für Sex zu haben ist“, schrieb Schauspielerin Jessica Chastain. „Zustimmung muss gegeben werden.“ Ihre Kollegin Rose McGowan, die die #MeToo-Bewegung mit ins Rollen gebracht hatte, schrieb: „Danke, Gesellschaft, dass du aufgewacht bist.“ Und Komikerin Kathy Griffin kommentierte schlicht: „TSCHÜSS BILL!“

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„Dies war ein außerordentlich schwieriger Fall“, sagte Richter Steven O'Neill und dankte den Geschworenen für ihre Arbeit. Rund 13 Stunden brauchte die Jury seit Beginn der Beratungen am Mittwoch, um in dem neu aufgerollten Prozess eine Entscheidung zu treffen. Vor rund zehn Monaten war ein erster Prozess geplatzt, weil die damalige Jury sich auch nach tagelangen Beratungen nicht hatte einigen können. Beide Male ging es um die Frage, ob Cosby 2004 die aus Kanada stammende frühere Universitätsangestellte Andrea Constand mit Tabletten hilflos gemacht und dann sexuell genötigt hatte.

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Cosby zeigte erst kaum Reaktionen auf das Urteil und starrte mürrisch wirkend auf den Tisch im Saal vor ihm, berichtete der „Philadelphia Inquirer“. Die in der ersten Reihe sitzende Constand blickte geradeaus, ohne Regung zu zeigen. Andere Frauen, die Cosby sexuelle Übergriffe vorgeworfen hatten, seufzten oder schluchzten laut und wurden aus dem Saal gebracht.

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Beendet ist das lange juristische Gezerre um Cosbys Schicksal jedoch noch nicht. „Wir glauben nicht, dass Herr Cosby wegen irgendetwas schuldig ist. Der Kampf ist nicht beendet“, sagte sein Anwalt Tom Mesereau nach dem Urteil. Der Entertainer blieb gegen eine Million Dollar Kaution vorerst auf freiem Fuß, muss aber seinen Pass abgeben und darf sein nur wenige Kilometer vom Gericht entferntes Anwesen nicht verlassen.

Cosby, der in den 80er Jahren mit der „Bill Cosby Show“ berühmt geworden war, hatte die Vorwürfe immer zurückgewiesen. Er selbst hatte in beiden Prozessen nicht ausgesagt, aber über seine Anwälte mitteilen lassen, die Vorgänge seien einvernehmlich gewesen. In einer außergerichtlichen Einigung wenige Monate nach dem Vorfall hatte er Constand bereits mehr als drei Millionen Dollar gezahlt.

Cosbys Verteidigung hatte Constand als Trickbetrügerin dargestellt, die es auf das Geld des Entertainers abgesehen habe. Die Staatsanwaltschaft hatte sie dagegen als Opfer von Cosby beschrieben, auch sie selbst hatte sich im Zeugenstand so geäußert. Insgesamt haben bislang mehr als 50 Frauen Cosby öffentlich sexuelle Belästigung vorgeworfen, die meisten Fälle sind verjährt.

Unter den Schlagworten #MeToo und #TimesUp findet in den USA seit einem halben Jahr eine Debatte über sexuelle Übergriffe statt. Die Bewegung begann mit Enthüllungen über Filmproduzent Harvey Weinstein im Herbst 2017 - die Entscheidung, Cosby anzuklagen, fiel in beiden seiner Prozesse schon vorher. Als mächtiger Schauspieler und Comedian wurde Cosby aber dennoch zum Symbol einer Entertainment-Kultur, in der einflussreiche Männer ihre Machtposition ausnutzen, um Frauen zu belästigen, zu nötigen und zu vergewaltigen. „Bill Cosby hat verloren. #MeToo hat gewonnen“, schrieb die Website „Vox“ zum Urteil.