Bio-Eier-Skandal: Ermittlungen in acht Bundesländern
Oldenburg (dpa) - Im Skandal um Millionen falsch deklarierte Eier hat die Oldenburger Staatsanwaltschaft mehrere Fälle in sieben andere Bundesländer abgegeben. In welchem Umfang dort ermittelt werde, sei in Oldenburg aber nicht bekannt, sagte Oberstaatsanwältin Frauke Wilken am Dienstag.
Betroffen seien neben Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern auch Thüringen, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt.
Millionen Eier aus Freiland- und Bodenhaltung sowie Bio-Betrieben vor allem aus Niedersachsen sollen falsch deklariert in den Handel gelangt sein. Die Legehennen sollen in überfüllten Ställen nicht so gehalten und gefüttert worden sein, wie es für die Produktion von Bio-Eiern vorgeschrieben ist. Der Verband der niedersächsischen Geflügelwirtschaft lehnte eine Stellungnahme mit Hinweis auf die laufenden Verfahren und fehlende Informationen ab.
Der Vorsitzende des Bundestags-Verbraucherausschusses, Hans- Michael Goldmann (FDP), forderte eine schärfere Überwachung. „Wir benötigen intensivere und fachlich bessere Lebensmittelkontrollen“, zitierte die „Passauer Neue Presse“ den Politiker.
Der Berufsverband der Lebensmittekontrolleure forderte mehr Personal. Teils sei ein Prüfer für 1200 Betriebe zuständig. „Dadurch können wir nicht den spürbaren Überwachungsdruck auf die Branche ausüben, der notwendig wäre“, sagte der Vorsitzende des Bundesverbands der Lebensmittelkontrolleure, Martin Müller, der „Welt“. Statt der 2400 Prüfer bundesweit seien mindestens 4000 Kontrolleure nötig.
Der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), Eckehard Niemann, fürchtet um den guten Ruf der Bio-Bauern. „Unsere Sorge ist, dass es jetzt wieder heißt: Bio kann man auch nicht trauen“, sagte er der Nachrichtenagentur dpa. „Jetzt müssen sich die Verbände deutlich von der Agrarindustrie distanzieren und entsprechende Betriebe ausschließen“, forderte Niemann.
Ins Rollen gebracht hatte die Ermittlungen ein Zivilverfahren vor dem Osnabrücker Landgericht. Dabei war aufgefallen, dass ein Landwirt aus dem Emsland statt der im Biostall erlaubten 12 000 Junghennen 15 000 Tiere hielt. Das Gericht leitete die Akte an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Laves) weiter. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg übernahm schließlich die Ermittlungen.