Nachdem der Mann bei der Stadt Hemer mit seiner Forderung abgeblitzt war, den störenden Fahnenmast als ungenehmigtes Bauwerk zu verbieten, zog er gegen die Kommune vor Gericht. In seiner Klage habe er ausgeführt, dass der BVB ein börsennotiertes Unternehmen und dafür Werbung in Wohngebieten unzulässig sei, sagte Gerichtssprecher Klaus Buter am Mittwoch.
Wann sich das Gericht intensiver mit dem Fall beschäftigen, ist noch unklar. Auf jeden Fall ist aber ein Ortstermin am Fahnenmast geplant.