Umgang mit „Problemwölfen“ Brandenburg hat als erstes Bundeland eine Wolfsverordnung
Potsdam (dpa) - In Brandenburg gilt künftig eine Verordnung, die den Abschuss von aggressiven oder anderen problematischen Wölfen regelt. Nach Ministeriumsangaben ist es die erste Wolfsverordnung in Deutschland.
Sie soll Anfang 2018 in Kraft treten.
Sie umfasse den Umgang mit den Raubtieren „im Spannungsfeld zwischen dem Schutzstatus der Tiere und dem Schutzbedürfnis der Menschen sowie der Nutztierhalter“, sagte Umweltminister Jörg Vogelsänger (SPD) bei der Unterzeichnung am Donnerstag. Danach ist ein Abschuss als letztes Mittel erlaubt, wenn andere Maßnahmen wie Verscheuchen oder Schutzzäune keinen Erfolg bringen.
Im Bundesnaturschutzgesetz ist festgelegt, dass der Wolf als geschützte Art nicht geschossen werden darf - es lässt jedoch Ausnahmen zu. Dazu zähle unter bestimmten Bedingungen etwa ein Problemwolf, der ganze Herden reiße, erläuterte der Sprecher des Bundesumweltministeriums Andreas Kübler. Auch wenn ein Wolf dem Menschen zu nahe komme, könne er im Extremfall erschossen werden. Wie das geschehe und wer das genau dürfe, müssten die Bundesländer wie jetzt Brandenburg regeln.
„Die anderen Bundesländer warten schon mit Spannung auf unsere Verordnung“, sagte Vogelsänger. „Ich gehe fest davon aus, dass sie nun auch eigene Verordnungen erlassen werden.“ Nach Ministeriumsangaben leben in Brandenburg derzeit die meisten Wölfe. So seien 22 Rudel, 2 Paare und 2 Einzelgänger gezählt worden.
Gemäß Verordnung sollen aggressive Tiere, die Menschen gefährlich werden, sofort getötet werden. Einen solchen Fall habe es aber noch nicht gegeben, erklärte ein Ministeriumssprecher. Auch wenn Wölfe zweimal auf Weiden eindringen und Nutztiere reißen, dürften sie erlegt werden - allerdings nur dann, wenn die Weide mit Zäunen oder anderen Maßnahmen ausreichend geschützt wurden.
„Es wird nur Einzelfallprüfungen geben“, betonte der Minister. Zuständig ist das Landesumweltamt, das zunächst mildere Methoden wie Verscheuchen oder Vergrämen der Tiere versuchen muss. Bleibt dies erfolglos, darf eine „berechtigte Person“ dem Wolf nachstellen und ihn töten. Dies soll in der Regel der Jagdpächter sein.
„Im Großen und Ganzen sind wir mit der Verordnung einigermaßen zufrieden“, sagte die Geschäftsführerin des Brandenburger Naturschutzbundes, Christiane Schröder. „Das A und O wird aber sein, ob es genügend Personal in der Verwaltung gibt, um die Verordnung umzusetzen.“
Dagegen sprach der Bauernbund von einem „vergifteten Weihnachtsgeschenk“. „Durch eine Vielzahl von Einschränkungen und schwammigen Formulierungen bleiben wir Landwirte den Launen praxisfremder Bürokraten ausgeliefert“, sagte Biobauer Frank Michelchen. „Die Politiker sind eingeknickt vor der mächtigen Lobby aus Nabu, BUND und WWF, ...“ Nach Angaben des Bauernbundes wurden dem Landwirt in diesem Jahr bereits drei Kälber von Wölfen gerissen.
Auch das Forum Natur, ein Zusammenschluss von Landnutzer-Verbänden, zeigte sich enttäuscht. Wenn die Verordnung immer noch regele, dass man Wölfe durch Steinwürfe oder Stockhiebe vertreiben könne, sie dabei aber nicht verletzen dürfe, ähnele das Papier einer satirischen Glosse. Immerhin sei zu loben, dass nun auch Wölfe getötet werden dürften, die mutmaßlich das Vieh gerissen hätten und dass dies nicht mehr zweifelfrei nachgewiesen werden müsse.
Der umweltpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag, Dieter Dombrowski, sprach ebenfalls von untauglichen bürokratischen Regelungen, die in der Praxis nicht bestehen könnten. Allein der Personalmangel im Landesumweltamt mache schnelle Entscheidungen bei Problemwölfen unmöglich.