Jagdverband sieht „Naivität“ Debatte um Abschuss: Wie umgehen mit „Problemwölfen“?

Berlin (dpa) - Zum Umgang mit verhaltensauffälligen Wölfen wollte das Bundesamt für Naturschutz (BfN) am Mittwoch eigentlich ein neues Konzept vorlegen - als Hilfestellung für Behörden in den Ländern.

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Doch daraus wurde nichts, der Termin wurde spät am Dienstagabend auf einen unbestimmten Zeitpunkt verschoben.

Hintergrund ist die Umweltministerkonferenz nächste Woche, bei der das Thema auf der Tagesordnung steht. Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschafts- und Umweltminister Till Backhaus (SPD) hatte erklärt, er halte es für „nicht förderlich“, wenn die Minister der Bundesländer vor vollendete Tatsachen gestellt würden.

Das BfN wies die Kritik von Backhaus am Mittwochnachmittag deutlich zurück. In einer Erklärung hieß es, alle Informationen, die am Mittwoch veröffentlicht werden sollten, seien mit den Bundesländern abgestimmt gewesen. Das gutachterliche Konzept zum Umgang mit auffälligen Wölfen sei „bereits vorab den Ländern präsentiert und mit ihnen erörtert worden“. Außerdem habe man aktuelle Zahlen zum Wolfsvorkommen präsentieren wollen, die im Rahmen des sogenannten Wolfsmonitorings erfasst wurden. „Hierbei handelt es sich um Sachinformationen“, erklärte das BfN.

Trotz des abgesagten Veröffentlichungstermins ist die Frage der Bejagung von Wölfen jetzt wieder auf dem Tisch. Denn in einem Auszug ist das neue Konzept des BfN schon veröffentlicht - in einer hauseigenen Zeitschrift. Der Text liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Anhand dessen übt der Deutsche Jagdverband (DJV) massive Kritik am amtlichen Naturschutz: Die Vorgehensweise sei „naiv“. Skizziert werde eine „Bauernhofidylle“, in der Wolf und Mensch auf engstem Raum friedlich nebeneinander leben. Eine solche Koexistenz sei ebenso „abwegig“ wie die Vorstellung, der Wolf sei eine blutrünstige Bestie. Aktuell gebe es in Deutschland einen europaweit einzigartigen und risikoreichen „Feldversuch nach dem Motto „Versuch und Irrtum““, so der Verband.

In dem Auszug des BfN-Konzepts nennen die Autoren mehrere Szenarien und geben Empfehlungen. Der Abschuss von „Problemwölfen“ wird als letztes Mittel geschildert. Er wird etwa empfohlen, wenn sich ein Wolf Menschen gegenüber „unprovoziert aggressiv“ verhält. Und dann, wenn ein Vergrämen nach mehrfacher Annäherung an Menschen auf weniger als 30 Meter keinen Erfolg brachte. Eine generelle Bejagung von Wölfen lehnen die Autoren ab: Dies verhindere das - ohnehin seltene - Auftreten von Problemwölfen nicht. Mit dem Erstellen des insgesamt umfangreicheren Konzepts hatte das BfN die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Wolf (DBBW) beauftragt.

Die Naturschutzorganisation Nabu begrüßte den Zeitpunkt und die Inhalte des BfN-Konzepts. In einer Erklärung hieß es, das Konzept komme „genau zur rechten Zeit“ und sei ein „wichtiger Baustein, um das Zusammenleben von Mensch und Wolf möglichst konfliktarm zu gestalten“. Auffälliges Verhalten von Wölfen müsse stets im Einzelfall von Experten beurteilt werden.

Auch die Naturschützer vom WWF äußerten sich in einer Erklärung kritisch zur Absage der Konzeptpräsentation und bezeichneten das Vorgehen als „Politikzirkus“. Es dränge sich der Verdacht auf, dass „BfN und DBBW aus politischen Gründen ein Sprechverbot erteilt wurde.“ Statt Scheindebatten über die Bejagung zu führen, müssten Weidetierhalter unbürokratischer unterstützt werden. „Durch den Wolf im Jagdrecht wird keine einzige Schafsherde besser geschützt“, erklärte der WWF.

Backhaus hingegen forderte „schnellstmöglich einen rechtssicheren und bundeseinheitlichen Handlungsrahmen“ im Umgang mit Wölfen, „die ein notorisch unerwünschtes Verhalten aufweisen“. Nach seinen Angaben ist die Zahl der Wolfsrudel in Deutschland inzwischen auf 60 gestiegen, das wären 13 mehr als nach dem Stand vom Vorjahr.

Diskussionen über den Umgang mit „Problemwölfen“ gibt es derweil auch in anderen europäischen Ländern. In Norwegen dürfen Jäger in diesem Winter außerhalb einer Schutzzone bis zu 26 Wölfe töten. Der WWF hat deshalb Klage gegen den norwegischen Staat eingereicht. Er hält die Wolfsjagd für gesetzeswidrig.