Islamverbände klagen gegen NRW

Es könnte spannend werden für die Zukunft des islamischen Religionsunterrichts, denn das OVG-Urteil zum Islamunterricht wird am Donnerstag erwartet.

Die beiden Islam-Dachorganisationen Zentralrat der Muslime (ZMD) und Islamrat klagen in Sachen Religionsunterricht gegen das Land Nordrhein-Westfalen.

Foto: dpa

Düsseldorf/Münster. Es könnte spannend werden für die Zukunft des islamischen Religionsunterrichts: Die beiden Islam-Dachorganisationen Zentralrat der Muslime (ZMD) und Islamrat klagen gegen das Land Nordrhein-Westfalen. Es ist ein Rechtsstreit, der schon Ende 1998 begann und am Donnerstag erneut in Münster vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) landet. Kernfragen: Sind die beiden Kläger Religionsgemeinschaften, und kommt ihnen ein Rechtsanspruch zu, bei dem bekenntnisorientierten Unterrichtsfach islamische Religion an NRW-Schulen kräftig mitzugestalten?

Die Realität scheint das Klageverfahren eingeholt zu haben — ein bisschen jedenfalls. Denn das Fach islamischer Religionsunterricht (IRU) gibt es inzwischen in NRW seit 2012, andere Bundesländer folgten. Und in Nordrhein-Westfalen wirken die beiden Kläger bereits über einen Beirat bei der Gestaltung des Fachs mit. Aber: Das Ganze ist nur eine Übergangslösung. Sie läuft Mitte 2019 aus. Was danach kommt, ist ungeklärt. „Der Senat beabsichtigt, an dem Tag eine Entscheidung zu treffen“, sagt OVG-Gerichtssprecherin Gudrun Dahme. Sollten die Kläger gewinnen, könnten die Folgen des Urteils weitreichend sein. „Wenn die Kläger gewinnen, dann käme am Ende ein anderer islamischer Religionsunterricht heraus als der, den wir jetzt haben.“ Dahme geht davon aus, dass der Religionsunterricht „dann nach den Grundsätzen der Kläger“ erteilt werden müsste. „Das bedeutet, dass das Land nicht so starke Einfluss- und Mitspracherechte hätte, wie es nach dem derzeitigen Beiratsmodell der Fall ist.“ lnw