Bericht Bundespolizei berief sich bei Ali B. auf Präzedenzfall

Berlin (dpa) - Bei der Abschiebung des Verdächtigen im Fall Susanna aus dem Nordirak hat sich Bundespolizeichef Dieter Romann nach einem Bericht des „Spiegel“ auf einen Präzedenzfall berufen.

Foto: dpa

Demnach verwies Romann im Telefonat mit dem Staatssekretär Hans-Georg Engelke auf die Abschiebung des KZ-Wächters John Demjanjuk aus den USA nach Deutschland. Demjanjuk legte damals vergeblich Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein und wurde später als Holocaust-Mittäter verurteilt.

Das Bundesinnenministerium bestätigte oder dementierte diesen Punkt auf Anfrage gegenüber der dpa nicht. Anders als vorher von einer Sprecherin des Ministeriums dargestellt, verließ Romann bei der Reise in den Irak das Flugzeug, wie das Ministerium am Freitag bestätigte. Mit der vorigen Auskunft „Die Bundespolizei hat das Flugzeug nicht verlassen“ seien nur die „Exekutivkräfte“ gemeint gewesen, also jene Beamten, die Ali B. überführten, hieß es am Freitag. Romann habe das Flugzeug hingegen „aus protokollarischen Gründen“ mit zwei Angehörigen seines Leitungsstabs verlassen und mit hochrangigen Vertretern der regionalen Sicherheitsbehörden und dem Innenminister der Regionalregierung gesprochen.

Die 14-jährige Susanna aus Mainz wurde den Ermittlungen zufolge im Mai in Wiesbaden vergewaltigt und umgebracht. Der Verdächtige Ali B. konnte sich zunächst in den Irak absetzen, wurde dann aber abgeschoben und von der Bundespolizei nach Deutschland überführt. Rechtsexperten sehen das mit Skepsis. Auch die irakische Zentralregierung in Bagdad kritisierte die Übergabe an Deutschland als Rechtsverstoß, da es kein Auslieferungsabkommen zwischen dem Irak und Deutschland gebe.