Oberverwaltungsgericht Bundesweit erstes Streckenradar ist rechtmäßig
Lüneburg · Das bundesweit erste Streckenradar zur Geschwindigkeitskontrolle ist rechtmäßig. Das hat am Mittwoch das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg entschieden (Az. 12 LC 79/19).
13.11.2019
, 18:52 Uhr
Bei dieser Art Radar wird das Tempo nicht an einer einzelnen Stelle gemessen, sondern auf einem gut zwei Kilometer langen Abschnitt. Für das Ermitteln der Durchschnittsgeschwindigkeit werden die Kennzeichen aller vorbeifahrenden Autos unabhängig von ihrem Tempo erfasst und kurzfristig und anonymisiert gespeichert. Ein Kläger hatte datenschutzrechtliche Bedenken gegen die Abschnittskontrolle vorgebracht.
Eine solche Anlage war an einer Bundesstraße in der Region Hannover installiert worden - und darf nun wieder eingeschaltet werden.