Falsches „Weihnachtswunder“ „Bunte“ muss Michael Schumacher 50 000 Euro zahlen
Hamburg (dpa) - Wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte muss die „Bunte“ 50 000 Euro Entschädigung an Michael Schumacher zahlen. Das Hamburger Landgericht entschied zudem, dass die Zeitschrift die Prozesskosten zu 65 Prozent und die gesamten Abmahnkosten in Höhe von 950 Euro zu tragen hat.
Die „Bunte“ hatte im Dezember 2015, zwei Jahre nach dem schweren Skiunfall des Ex-Formel-1-Weltmeisters, auf ihrer Titelseite berichtet: „Es ist mehr als ein Weihnachtswunder - Michael Schumacher kann wieder gehen.“
Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer sagte dazu: „Die Kammer geht davon aus, dass diese Aussage unwahr ist.“ Der frühere Rennfahrer könne jetzt nicht gehen, warum habe er es vorher können sollen. Das Gericht habe sich aber davon überzeugt, dass die „Bunte“ einen Informanten hatte. Von dessen Zuverlässigkeit habe sich die Kammer kein Bild machen können.
Die Zeitschrift habe auch recherchiert. Sonst wäre die Geldentschädigung höher ausgefallen. Das Gericht bemängelte, dass die „Bunte“ nicht bei der Pressesprecherin von Schumacher nachgefragt habe. Dass diese in der Vergangenheit keine Angaben zum Gesundheitszustand gemacht habe, sei kein Grund, nicht nachzufragen.
Die Zeitschrift habe sich allerdings bei einem Arzt erkundigt, ob es überhaupt denkbar sei, dass ein Unfallopfer nach einer so schweren Verletzung wie bei Schumacher wieder gehen könne. Bei dem Arzt habe es sich um einen Freund des ehemaligen Handballers Joachim Deckarm gehandelt, der Jahre zuvor ebenfalls bei einem Unfall schwer verletzt wurde. Diese Bemühungen seien zu berücksichtigen gewesen, auch wenn es sich nur um eine allgemeine Recherche handelte, sagte Käfer.
Als erschwerend wertete das Gericht, dass die „Bunte“ ihre Weihnachtsausgabe 2015 auch in der „Bild“-Zeitung bewarb. Die unwahre Aussage habe praktisch die ganze Titelseite der Zeitschrift eingenommen. Die Persönlichkeitsverletzung sei so schwer, dass nur eine Geldentschädigung in Frage gekommen sei. Die Familie von Schumacher hatte mindestens 100 000 Euro gefordert. Die Zeitschrift hatte sich bereits vor dem Urteil verpflichtet, die Behauptung nicht zu wiederholen.
Die Chefredaktion der „Bunten“ erklärte: „Wir anerkennen, dass das Gericht in Teilen unserer Argumentation gefolgt ist und die geforderte Summe um die Hälfte reduziert hat. Dennoch halten wir diese erstinstanzliche Entscheidung für falsch.“ Man werde aber die Urteilsbegründung abwarten und erst dann über eine Berufung entscheiden. Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des schriftlichen Urteils Berufung zum Oberlandesgericht eingelegt werden.
Michael Schumacher hatte Ende 2013 im französischen Wintersportort Méribel einen Skiunfall. Dabei erlitt er ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Details über den Gesundheitszustand des heute 48-Jährigen sind weiterhin nicht bekannt.