"Busen-Affäre": Ablegen des BHs von Polizistinnen notwendig
Düsseldorf (dpa) - Polizistinnen in Nordrhein-Westfalen kommen nach Ansicht des leitenden Polizeiarztes bei medizinischen Untersuchungen oft nicht umhin, den BH abzulegen. Es sei herrschende Lehrmeinung, dass zur Untersuchung der Herz- und Kreislauffunktion der Oberkörper zu entblößen sei.
Dazu zähle auch das Ablegen des BH's, betonte der leitende Polizeiarzt Lutz Link am Donnerstag bei einer Innenausschuss-Sitzung. In „90 Prozent der Fälle“ sei dies unumgänglich, wenn die Lungen- und Herztöne sorgfältig abgehört werden sollen.
In Bielefeld war ein Polizeiarzt unter Verdacht geraten, von Beamtinnen bei Routinekontrollen willkürlich verlangt zu haben, ihre Hüllen samt BH fallen zu lassen. Von der Bielefelder Polizei war das geforderte Entblößen des Oberkörpers mit der Suche nach Brustimplantaten begründet worden. Diese führten nach geltender Vorschriftenlage zur Dienstunfähigkeit. Das hatte die Gewerkschaft der Polizei auf den Plan gerufen.
Daraufhin hatte das NRW-Innenministerium klar gestellt, dass die routinemäßige Fahrtauglichkeitskontrolle nicht der Suche nach Brustimplantaten dienen dürfe und dies am 17. Dezember per Erlass ausdrücklich untersagt. Frühere Befürchtungen, die Implantate könnten platzen, seien inzwischen überholt, erklärte das Ministerium am Donnerstag.
„Wir sind froh über die Klarstellung und sehen uns bestätigt: Brustimplantate haben mit der Fahrtauglichkeit nichts zu tun“, sagte GdP-Landeschef Arnold Plickert am Donnerstag.