Busunglück in Radevormwald bleibt ohne strafrechtliche Folgen
Köln/Radevormwald. Das schwere Busunglück mit fünf Toten in Radevormwald bleibt ohne strafrechtliche Folgen. "Wir haben das Verfahren eingestellt", sagte der Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft, Günther Feld, am Freitag.
Der Linienbus war am 22. September vergangenen Jahres zwischen Radevormwald und Wuppertal mit hoher Geschwindigkeit eine abschüssige Straße hinabgefahren und schließlich eine 20 Meter tiefe Böschung hinabgestürzt. Dort war er teilweise in der Wupper liegengeblieben. Bei dem Unglück starben fünf Menschen, unter ihnen der Fahrer des Busses.
Sicher sei, dass überhöhte Geschwindigkeit zu dem Unfall geführt habe: Statt der erlaubten 60 war der Bus mit 90 Stundenkilometern unterwegs.
Strafrechtlich könne niemand zur Verantwortung gezogen werden, sagte Feld. „Dieses Ergebnis ist auch für uns unbefriedigend“, räumte er ein.
Ob die Hinterbliebenen der Opfer nun Schadensersatzansprüche stellen können, sei eine zivilrechtliche Frage, die nicht von der Staatsanwaltschaft zu beantworten sei.