Copilot hatte schon früh psychische Probleme

Berlin (dpa) - Kurz vor dem Jahrestag der Germanwings-Katastrophe sind neue Details zum Gesundheitszustand des Copiloten bekanntgeworden.

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Wie die „Bild am Sonntag“ unter Berufung auf Ermittlungsakten der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft und der französischen Unfalluntersuchungsbehörde BEA berichtet, litt der Copilot schon kurz nach Beginn seiner Ausbildung zum Piloten im Jahr 2008 unter massiven psychischen Beschwerden - darunter Schlafprobleme, Verlust von Geschmacks- und Geruchssinn und Hörstörungen.

Ärzte hätten dies als schwere depressive Episode eingestuft, berichtet das Blatt. Mit Mitrazapin und Cipralex habe er zwei starke Antidepressiva bekommen. Zudem seien nach dem Unglück in seinen Haaren Spuren des Schlafmittels Zolpidem gefunden worden. Aus dem Bericht der französischen Staatsanwaltschaft gehe hervor, dass der Copilot in den Monaten vor dem Absturz 41 Ärzte aufgesucht habe. Viele von ihnen erkannten demnach eine ernsthafte psychische Erkrankung, doch keiner habe Germanwings oder die Flugsicherheit informiert. Der BEA-Bericht soll am kommenden Sonntag der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

Das Flugzeug war am 24. März 2015 mit 150 Menschen an Bord auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf an einem Berg in den französischen Alpen zerschellt. Die Ermittler gehen davon aus, dass der Copilot die Maschine absichtlich zum Absturz brachte.

Die millionenschwere Zivilklage von Hinterbliebenen des Absturzes wird sich gegen die Flugschule der Lufthansa im US-Staat Arizona richten. Dies teilte der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Christof Wellens, der einen großen Teil der Betroffenen vertritt, am Freitag mit. Die beauftragte US-Kanzlei werde die Klage voraussichtlich noch vor dem Jahrestag des Absturzes bei einem Gericht in Phoenix einreichen. In Goodyear nahe Phoenix sitzt die Flugschule für angehende Lufthansa-Piloten. Germanwings ist eine Lufthansa-Tochter.

In den USA könnten pro Absturzopfer bis zu fünf Millionen Dollar geltend gemacht werden. Die Ansprüche müssten aber individuell begründet und errechnet werden, sagte Wellens. Es gehe um Schmerzensgeld, wirtschaftliche Verluste, Unterhaltsansprüche, Kosten für die Reisen zu den Gräbern sowie die Kosten für die psychologische Betreuung.