Erleichterung für den Urlaub Ab Donnerstag gilt kein Land mehr als Corona-Hochrisikogebiet

Zuletzt galten noch 62 Länder und Regionen als Hochrisikogebiete, darunter die meisten Nachbarländer Deutschlands. Sie alle werden am Donnerstag von der Liste genommen.

Reisen wird leichter - Hochrisikogebiete soll es aus deutscher Sicht zunächst nicht mehr geben.

Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

Ab Donnerstag gilt kein Land mehr als Corona-Hochrisikogebiet. "Mit verbreitetem Auftreten der Omikron-Variante zeigt sich, dass die Fähigkeit dieser Variante eine bedrohliche Erkrankung hervorzurufen, weniger schwerwiegend ist im Vergleich zu den vorherigen vorherrschenden Varianten", erklärte das Robert-Koch-Institut (RKI) am Dienstagabend auf seiner Internetseite. Deshalb würden nur noch solche Regionen zu Hochrisikogebieten, in denen gefährlichere Varianten verbreitet sind.

Zuletzt galten noch 62 Länder und Regionen als Hochrisikogebiete, darunter die meisten Nachbarländer Deutschlands. Sie alle werden am Donnerstag von der Liste genommen.

Bund und Länder hatten bei ihrem jüngsten Corona-Gipfel Mitte Februar die Überarbeitung der Regeln für die Einstufung von Hochrisikogebieten beschlossen. Die Änderung der Einstufungskriterien erleichtert insbesondere Familien das Reisen, da Kinder unter zwölf Jahren oft nicht geimpft sind und daher der vorgeschriebenen Quarantäne nicht entgehen können.

Generell gilt für Einreisende: Wer aus Hochrisikogebieten kommt und nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss zehn Tage in Quarantäne und kann sich frühestens fünf Tage nach Einreise mit einem negativen Test daraus befreien.

Für Kinder unter 12 Jahren soll es möglich werden, sich nach Rückkehr aus Hochrisikogebieten direkt aus einer sonst anstehenden fünf Tage geltenden Quarantäne frei zu testen. Bisher gilt, dass für Kinder unter 6 die Absonderung fünf Tage nach Einreise automatisch endet - aber ohne Möglichkeit, sich früher frei zu testen.

Künftig soll es in der Verordnung nun außerdem heißen: „Bei Personen, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, entfällt die Absonderung.“ Diese Ausnahme solle „der besonderen psychosozialen Belastung von Kindern dieser Altersgruppe“ durch eine Absonderung Rechnung tragen. Laut Ministerium gilt dies aber nicht bei Rückkehr aus „Virusvariantengebieten“. So können weiterhin Länder eingestuft werden, in denen Varianten mit besonders bedrohlichen Eigenschaften auftreten - etwa mit weitreichender Umgehung des Impfschutzes.

Als Hochrisikogebiete waren bislang Staaten oder Regionen "mit besonders hohen Fallzahlen" eingestuft werden - "Indiz ist regelmäßig eine Sieben-Tage-Inzidenz von deutlich über 100", war laut RKI die Definition. Auch andere "Anhaltspunkte eines gefährlichen Infektionsgeschehens" konnten herangezogen werden, etwa eine hohe Hospitalisierungsrate.

Künftig soll die Einstufung "solchen Gebieten vorbehalten werden, in denen eine besonders hohe Inzidenz in Bezug auf die Verbreitung einer Variante des Coronavirus SARS-CoV-2 mit im Vergleich zur Omikron-Variante höherer Virulenz (insbesondere krankmachenden Eigenschaften) besteht", schrieb das RKI auf seiner Internetseite. Auch wenn nun alle bisherigen Hochrisikoeinstufungen aufgehoben wurden, warnte das RKI, dass sich die Situation "weiterhin kurzfristig ändern" kann und wieder Länder auf die Liste kommen.

Neben Hochrisikogebieten werden auch Virusvariantengebiete ausgewiesen. Dies sind Regionen, in denen eine in Deutschland noch nicht verbreitete Coronavirus-Variante "mit besorgniserregenden Eigenschaften" grassiert. Derzeit gilt keine Region als Virusvariantengebiet. Die Einstufungen werden gemeinsam von den Bundesministerien für Gesundheit, Auswärtiges und Inneres getroffen.

(AFP/dpa)